Pflegeberatung
Unsere Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, passende Hilfen, Leistungen und Pflegeangebote zu finden und optimal zu nutzen.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Menschen, die zu Hause ohne Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Gern beraten wir Sie dazu.
Was ist Pflegeberatung?
Diese Beratung dient der Sicherung der Pflegequalität zu Hause. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen direkt zu Ihnen nach Hause, um die individuelle Pflegesituation zu beurteilen und Sie persönlich zu beraten – kostenlos und unkompliziert.
Wann ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Wenn Sie Pflegegeld erhalten (ohne Pflegedienst), ist die Beratung in folgenden Abständen gesetzlich vorgeschrieben:
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig möglich
Die Kosten werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Unser Beratungseinsatz
Unsere Pflegeberater:innen:
- überprüfen die aktuelle Pflegesituation,
- geben wertvolle Tipps zur Erleichterung der Pflege,
- zeigen Entlastungsmöglichkeiten auf (z. B. Pflegehilfsmittel, Tagespflege, Verhinderungspflege),
- helfen bei Fragen zur Pflegeversicherung und bei Anträgen.
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir kümmern uns um alles Weitere.